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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Straf- und Betreuungssachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

Besonderheiten bei der Zuständigkeit

Für Familiensachen, Zwangsversteigerungen und -verwaltungen, Insolvenzverfahren und Landwirtschaftssachen ist nicht das Amtsgericht Bühl, sondern das
Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden zuständig.

Das Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregister wird beim                                       Link öffnet neues Fenster   Amtsgericht Mannheim, Schloss (Westflügel), 68159 Mannheim geführt.

Zuständigkeit für Mahnsachen:
Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Stuttgart, Mahnabteilung, 70154 Stuttgart.

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